Dots&Lines Tattoo | Piercing und der Jugendschutz
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Piercing und Jugendschutz

„Mama, Papa ich will ein Piercing!“

 

An diesem Punkt scheiden sich die Geister der „Erziehungsgewaltigen“. Die Erziehungsgewalt – auch so eine unselige Wortschöpfung. Manchmal hat man den Eindruck, Eltern würden dies allzu wörtlich nehmen. Wir meinen nicht die physische Gewalt, sondern vielmehr die rigorose Ablehnung, ohne sich jemals ernsthaft und sachlich damit auseinandergesetzt zu haben. Sei es aus Zeitmangel, Desinteresse oder nur aus Angst vor dem Neuen, Unbekannten. Genauso falsch ist unserer Meinung nach der leichtfertig ausgestellte Freischein, der ihr Kind bei der Auswahl des richtigen Studios alleine lässt. Diese Methode mag zwar sehr bequem sein, ist jedoch wenig verantwortungsbewusst.

Information tut Not.

Anstatt sich an geeigneten Stellen sachkundig zu machen, beziehen viele ihr „Wissen“ aus der Regenbogenpresse, vom Stammtisch, Nachmittags-Talkshows oder aus „Erfahrungsberichten“ von Menschen, welche selbst kein Piercing tragen. Da sprechen Blinde von Farben und Taube von Musik.

In unserem Studio versuchen wir nicht nach dem „Papieralter“ zu gehen, sondern uns vielmehr ein Bild von der geistigen Reife des an einem Piercing interessierten jungen Menschen zu machen. Wenn unserer Meinung nach ein Bewusstsein für das leicht erhöhte Verletzungsrisiko beim Tragen von Körperschmuck zu erkennen ist, sowie ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein, welches zum Pflegen einer solchen „Verletzung“ vonnöten ist, gibt es für uns nur noch medizinische oder ästhetische Gründe ein Piercing abzulehnen.

Medizinische Gründe, die uns zur Ablehnung eines Piercings veranlassen, sind vor allem noch zu erwartende Wachstumsschübe (z. B. beim Bauchnabelpiercing) oder auch Zahnspangen bei Zungenpiercing / Lippenpiercing. Intimpiercings werden grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestochen. Wir denken, dies bedarf keiner weiteren Erklärung.

In dem Fall, dass wir einen Minderjährigen piercen, ist es unumgänglich, dass ein Erziehungsberechtigter anwesend ist ( bitte den Personalausweis mitbringen ) und hier vor Ort die schriftliche Einverständniserklärung ausfüllt.

Dies hat zudem den Vorteil, dass Sie beim Piercen Ihres minderjährigen Kindes dabei sind und auch über die Pflege des Piercings aufgeklärt werden.

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