top of page

Tattoo und Jugendschutz

Du bist noch nicht volljährig?

Es gibt leider noch keine allgemeine gesetzliche Regelung, was das Tätowieren von Minderjährigen betrifft.

Zum einen spielt hierbei der Tatbestand der Körperverletzung eine große Rolle und zum anderen kommt der sogenannte „Taschengeld-Paragraph“ hinzu.

Darum gehen wir im Falle dessen, dass du noch minderjährig bist, folgendermaßen vor:

Beim Vereinbaren des Termins muss ein Erziehungsberechtigter nicht nur anwesend sein, sondern ebenfalls die Einverständniserklärung mit unterschreiben und nicht zuletzt seinen Personalausweis vorlegen.

Wenn du zum vereinbarten Termin dann alleine erscheinst, können an dem vorab besprochenen Motiv weder die Größe, Stelle oder sonstige Änderungen vorgenommen werden.

Des Weiteren behalten wir uns vor, den Wunsch eines Tattoos bei Minderjährigen trotz Einverständnis der Erziehungsberechtigten abzulehnen, wenn wir der Meinung sind, dass die minderjährige Person noch nicht „reif“ genug ist.

bottom of page